Direktorenwahl bei der LfM: Ein Bewerber namens Brautmeier
17.12.2015 •Als die rot-grüne Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen im Juli 2014 das neue Landesmediengesetz beschloss, wurde damit indirekt auch eine gewichtige Personalentscheidung getroffen. SPD und Grüne fügten in die Gesetzesnovelle die Vorschrift ein, dass der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die Befähigung zum Richteramt haben und damit Volljurist sein muss (vgl. FK-Heft Nr. 28/14). Dadurch wurde gewissermaßen per Gesetz festgelegt, dass der amtierende LfM-Direktor ...