Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Journalisten in der Berichterstattung

08.10.2018 •

Auf seiner Sitzung am 5. Oktober 2018 in Mainz fasste der ZDF-Fernsehrat unter der Überschrift „Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Journalisten in der Berichterstattung“ den im Folgenden dokumentierten Beschluss:

1. Demokratie funktioniert nicht ohne eine freie Berichterstattung, deshalb werden Presse- und Rundfunkfreiheit als Grundrecht vom Grundgesetz garantiert. Der Fernsehrat fordert deshalb alle gesellschaftlichen Kräfte auf, diesem Grundrecht Achtung und Wirksamkeit zu verschaffen.  ...

08.10.2018 – MK

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