Information zur Pressekonferenz am 14. Juni 2018: Eckpunkte des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages („Telemedienauftrag“)
29.06.2018 •• Am 14. Juni 2018 wurde auf einer Pressekonferenz in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin bekannt gegeben, auf welche Änderungen der Rundfunkstaatsvertrag sich die Ministerpräsidenten der Länder verständigt haben. In der im Folgenden dokumentierten „Information zur Pressekonferenz“ sind die Eckpunkte in Kürze aufgeführt, es geht dabei insbesondere um den künftigen Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender (vgl. diese MK-Meldung). Das Informationspapier wurde in Berlin ...