Statut über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
23.09.2021 •Wie sich die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zusammensetzt und was ihre Aufgaben sind, das haben die Bundesländer 1996 im damals neu verabschiedeten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag verankert – als Reaktion auf das erste Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994. In dem Staatsvertrag, der am 1. Januar 1997 in Kraft trat, wurde auch festgelegt, dass die Ministerpräsidenten ein Statut über die KEF verabschieden, in dem unter anderem die ...