Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März 2014 zu den Normenkontrollverfahren über die Zusammensetzung der ZDF-Gremien
25.04.2014 •
Das ZDF-Urteil
Maximal mit einem Drittel dürfen Regierungsvertreter und weitere Politiker in den Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender repräsentiert sein. Diese Obergrenze legte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe am 25. März fest in seinem Urteil zum Normenkontrollverfahren über die Zusammensetzung der beiden ZDF-Aufsichtsgremien (Fernsehrat und Verwaltungsrat). Mit dem Urteil erklärte das oberste deutsche Gericht die derzeitige Zusammensetzung der beiden Gremien, wie ...