Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht
Zur neuen Regelung über die Aufwandsentschädigung der NDR‑Rundfunkratsmitglieder
04.11.2021 •
Am 1. September 2021 ist der neue, zwischen dem 4. und 9. März 2021 unterzeichnete Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) in Kraft getreten (vgl. MK-Meldung), nachdem die Landesparlamente von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg dem Vertrag zugestimmt hatten. Die vertragsschließenden Länder hielten einen neuen NDR-Staatsvertrag für notwendig, da sich ein erheblicher Änderungsbedarf seit ...