Jugendschutz im Netz

Rechtlich unbedenkliche Eignungsbeurteilung von JusProg: Was jetzt zu tun ist

Von Marc Jan Eumann und Henning Mellage
10.03.2021 •

Im Internet können Anbieter entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nach fünf Altersstufen klassifizieren, darunter die Stufen ab 16 Jahren oder ab 18 Jahren. Gibt es mindestens ein anerkanntes geeignetes Jugendschutzprogramm, das diese Altersstufen technisch auslesen kann, brauchen die Anbieter keine weiteren Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa die, den Abruf entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte auf die Nachtstunden zu begrenzen. Diese sogenannte Privilegierung der Anbieter ist möglich, weil  ...

10.03.2021/MK

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