Mobilfunk contra Rundfunk

Interessenstreit: Die EU, die Konzerne und die Nutzung von Funkfrequenzen

Von Volker Nünning
03.05.2016 •

Im November vorigen Jahres wurde in Genf auf der Weltfunkkonferenz 2015 vereinbart, dass das Frequenzband von 470 bis 694 MHz bis auf weiteres exklusiv für den Rundfunk und drahtlose Produktionsmittel (vor allem für Funkmikrofone) zur Verfügung steht. Dieser Beschluss der Weltfunkkonferenz, die von der International Telecommunication Union (ITU) veranstaltet wird, wurde für die sogenannte ITU-Region 1 gefasst. Sie erstreckt sich über Europa (inklusive Ukraine), Russland, Afrika, den Nahen Osten  ...

03.05.2016/MK

` `