Zu viel Staat im ZDF

Das Urteil: Bundesverfassungsgericht beschränkt Politikeranteil in Sendergremien auf ein Drittel

Von Volker Nünning
28.03.2014 •

Jetzt ist es höchstrichterlich entschieden: Regierungsvertreter und weitere Politiker dürfen in den Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender mit maximal einem Drittel repräsentiert sein. Bis zu dieser Obergrenze hätten sie keinen bestimmenden Einfluss, stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe am 25. März in seinem Urteil zu den Gremien des ZDF fest. Die Obergrenze gilt künftig für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk hierzulande. Mit seinem Urteil erklärte das  ...

28.03.2014/MK

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