Ab Januar 2022 acht neue Mitglieder in der KEF
30.12.2021 •Anfang Januar 2022 beginnt die neue fünfjährige Amtsperiode der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die Kommission besteht aus 16 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer berufenen Sachverständigen (jedes Land entsendet einen Experten). Anfang 2022 werden der KEF acht Mitglieder neu angehören. Vier Frauen ziehen dann in die Kommission ein. In der Geschichte der KEF waren bisher erst zwei Frauen Mitglieder des Gremiums. In der auslaufenden Amtsperiode war ...