AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig
28.11.2018 •Die Bundesländer als zuständige Gesetzgeber haben einen weiten Gestaltungsspielraum, um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren. Sie seien auch dazu berechtigt, „den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden“, heißt es in einem Rechtsgutachten des Leipziger Staats- und Medienrechtlers Hubertus Gersdorf. Die 22-seitige Expertise erstellte der Hochschulprofessor ...