Bayern: Rechtsgrundlagen für BR und BLM novelliert
28.01.2017 •Am 1. Januar 2017 sind die Novellen des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) und des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) in Kraft getreten. Das BayRG ist die Rechtsgrundlage für den Bayerischen Rundfunk (BR); das BayMG ist der Rechtsrahmen für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die die privaten Hörfunk- und Fernsehsender in dem Bundesland beaufsichtigt. Der Landtag in München verabschiedete am 8. Dezember 2016 die beiden Gesetzesnovellen. Für deren Annahme stimmte die allein ...