Bundesgerichtshof: Klage gegen die „Tagesschau“-App muss erneut geprüft werden
11.05.2015 •Das Oberlandesgericht (OLG) Köln muss sich ein zweites Mal mit der von acht Zeitungsverlagen angestrengten Klage gegen die ARD-„Tagesschau“-App befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am 30. April, das OLG müsse konkret prüfen, ob das von den Verlagen beanstandete App-Angebot presseähnlich gewesen sei. Dabei sei das am 15. Juni 2011 abrufbare Angebot der „Tagesschau“-App zugrunde zu legen. In ihrer Klageschrift hatten die acht Verlage das App-Angebot dieses ...