Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
21.03.2016 •21.03.2016 • Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der seit Anfang 2013 pro Wohnung erhoben wird, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18. März entschieden, als es die Klagen von insgesamt 18 Bürgern zurückwies (Az.: 6 C 6.15 und weitere). Vor dem Gericht fanden zu den Klagen der Privatpersonen am 16. und 17. März mündliche Verhandlungen statt.
Die Kläger waren gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) bzw. den Bayerischen ...