Drittsendezeiten bei Sat 1: Josef Buchheit scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
28.11.2014 •Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sich nicht näher mit dem Thema der Drittsendezeiten beim privaten Fernsehanbieter Sat 1 befassen. Das oberste deutsche Gericht nahm eine Verfassungsbeschwerde, die der bisherige Sat-1-Drittanbieter News and Pictures dazu eingereicht hatte, nicht zur Entscheidung an. Das erklärte Bernd Odörfer, der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, am 24. November auf FK-Nachfrage. In dem Beschluss des BVerfG, der bereits am 21. Oktober getroffen ...