Drittsendezeiten bei Sat 1: LMK zieht vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
06.10.2017 •Das im Frühjahr 2017 abgeschlossene Verfahren zur Vergabe der Drittsendezeiten im Programm des privaten Fernsehsenders Sat 1 beschäftigt nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. Beim OVG hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) Beschwerde gegen die im Eilverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zu den Sat-1-Drittsendezeiten eingereicht, durch die dem klagenden Privatsender in seiner Auffassung, keine ...