Einigung auf Änderung des Rundfunkstaatsvertrags
05.11.2017 •Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigt. Dieses Ergebnis erzielten die Regierungschefs auf ihrer Jahreskonferenz in Saarbrücken (18. bis 20. Oktober). Die Novelle des Rundfunkstaatsvertrags bezieht sich auf zwei Punkte. Zum einen auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung mit einer Erneuerung des sogenannten Medienprivilegs. Zum anderen geht es darum, den öffentlich-rechtlichen Sendern eine engere Kooperation ...