Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Sachsen-Anhalt durfte Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht stoppen
10.08.2021 •Das Vorgehen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag nicht zu ratifizieren und damit zugleich die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 um monatlich 86 Cent zu stoppen, war verfassungswidrig. Das entschied das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss, der vom 20. Juli datiert und am 5. August veröffentlicht wurde (vgl. Dokumentation). Das Bundesverfassungsgericht ordnete zugleich an, dass der Rundfunkbeitrag rückwirkend ab dem ...