EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Umsetzung bis September 2020
03.01.2019 •Die Neufassung der ‘EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste’ (AVMD) muss in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 19. September 2020 umgesetzt werden. Dieser Termin ist in der novellierten Richtlinie enthalten, deren Text am 28. November 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Damit hat die Frist begonnen, innerhalb der die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen müssen. Das Verfahren zur Novellierung der AVMD-Richtlinie ist auf EU-Ebene ...