Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen

23.05.2019 •

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wird sich nicht mit dem deutschen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten befassen. Der EGMR wies Beschwerden von zwei Bundesbürgern gegen das Rundfunkbeitragsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2018 als unzulässig ab. Die beiden Beschwerden, die dem Straßburger Gerichtshof vorlagen, berühren nicht die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechte.  ...

23.05.2019 – vn/MK

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