Für ARD und ZDF keine Ausnahme vom Kartellverbot
29.03.2017 •Die öffentlich-rechtlichen Sender werden nicht vom deutschen Kartellverbot ausgenommen. Der Deutsche Bundestag in Berlin hat am 9. März 2017 mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, ohne darin eine solche Sonderregelung für ARD, ZDF und Deutschlandradio aufzunehmen. Damit berücksichtigte der Bundestag die Forderung der Bundesländer nicht, eine entsprechende Ausnahmeregelung für den ...