Gesetzesnovelle: WDR erhält keine Experimentierklausel
19.02.2016 •Als in den Jahren 2008 und 2009 die Einführung von Drei-Stufen-Tests bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Politik beschlossen wurde, sprachen einige, etwa in den Sendergremien, davon, hier sei ein „bürokratisches Monster“ geschaffen worden. Diese Prüfungen sind umfangreiche und aufwendige Verfahren, über die die Aufsichtsgremien der Anstalten seither zu prüfen haben, ob die Sender neue Online-Angebote starten bzw. wesentliche Änderungen an bestehenden Internet-Portalen ...