Jugendschutz im Netz: Medienaufsicht verliert Rechtsstreit um JusProg-Software
22.09.2019 •Die Entscheidung der Medienaufsicht, die Software JusProg nicht mehr als geeignetes Jugendschutzprogramm anzuerkennen, ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 28. August „nach summarischer Prüfung“ in einem Eilverfahren. Damit gab das Gericht einem Antrag der in Berlin ansässigen Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) statt. Die FSM hatte Anfang März 2019 die JusProg-Software für zwei weitere Jahre als geeignetes Schutzprogramm eingestuft. Diese ...