Kein Jugendschutz-Verstoß bei „Germany’s Next Topmodel“
16.11.2015 •Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat bei einer erneuten Prüfung der vom Privatsender Pro Sieben ausgestrahlten Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ keinen Verstoß gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften festgestellt. Das teilte die KJM am 3. November mit. Den entsprechenden Beschluss fasste die Kommission auf ihrer Sitzung am 28. Oktober in München. Die Kommission sei nach der Prüfung von mehreren Folgen der 10. Staffel zu dem Schluss gekommen, dass diese ...