Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erneut vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
27.06.2016 •Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Das Gericht bekräftigte am 14. Juni, dass der Rundfunkbeitrag, mit dem ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden, rechtmäßig ist und wies Klagen von drei Privatpersonen als unbegründet ab (Az.: 6 C 35.15, 6 C 37.15 und 6 C 47.15). Es handele sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische Abgabe, hieß es weiter. Im März dieses Jahres hatte das ...