Länder einigen sich auf Regeln für das neue Online-Jugendangebot von ARD und ZDF
23.10.2015 • Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich über Vorschriften verständigt, auf deren Basis ARD und ZDF ihr gemeinsames Jugendangebot im Internet starten dürfen. Die Bestimmungen zu dem neuen Portal sind Teil des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Auf dieses Vertragswerk verständigten sich die Regierungschefs auf ihrer Jahreskonferenz vom 7. bis 9. Oktober 2015 in Bremen. „Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in wichtigen Bereichen ...