Länder: Öffentlich-rechtliche Sender sollen rechtssicher kooperieren können
04.08.2017 • Die Bundesländer wollen den Rundfunkstaatsvertrag ändern, um den öffentlich-rechtlichen Sendern zu ermöglichen, enger miteinander zu kooperieren, ohne dass diese dabei wettbewerbsrechtliche Risiken eingehen. Die Länder haben vorgesehen, die entsprechende staatsvertragliche Änderung unter Rückgriff auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU-Vertrag) vorzunehmen.
Im EU-Vertrag heißt es in Artikel 106 (Abs. 2), dass für „Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem ...