Länder und Sender begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag
23.03.2016 •Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dem zufolge der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist, begrüßt. Das Gericht habe festgestellt, „dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine verkappte Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten. Vielmehr handelt es sich um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe, die als Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen ...