Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot ausnehmen
02.01.2017 •Die Bundesländer plädieren dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot auszunehmen. Dadurch sollen den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio kostensenkende Kooperationen untereinander etwa im Verwaltungs- oder Technikbereich ermöglicht werden. Die Sender sollen beim Ausbau ihrer Zusammenarbeit – den sie nun im Jahr 2017 in Angriff nehmen wollen und der letztlich von den Bundesländern gefordert wird – nicht Gefahr laufen, kartellrechtswidrig zu handeln. Verboten sind ...