LfM: Procedere für die Direktorenwahl festgelegt
24.09.2015 •Die Neuwahl des Direktors bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist für den 11. März 2016 angesetzt worden. Das zeitliche und organisatorische Procedere für die Wahl beschloss die LfM-Medienkommission auf ihrer Sitzung am 28. August 2015 in Düsseldorf. Das Gremium, dem 41 Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören, ist zuständig für die Direktorenwahl. Die Medienkommission wählt den Direktor für die Dauer von sechs Jahren. Bei der LfM muss zum 1. ...