Lizenzpflicht für „Bild“-Kanäle: Springer klagt gegen MABB
13.07.2018 •Das Unternehmen Axel Springer SE geht vor Gericht gegen die Entscheidung der Landesmedienanstalten vor, der zufolge drei von dem Medienkonzern veranstaltete Live-Streaming-Angebote als Rundfunk einzustufen sind, für deren Weiterbetrieb jeweils eine rundfunkrechtliche Zulassung nötig ist. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin reichte Ende Mai die Springer-Tochtergesellschaft Bild GmbH eine Klage ein, die zusätzlich mit einem Eilantrag verknüpft wurde. Die in Berlin ansässige Bild GmbH ...