MA-HSH leitet wegen Werbeverstoß Verfahren gegen YouTuber „Flying Uwe“ ein
21.04.2017 •Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA-HSH) geht gegen über YouTube verbreitete Schleichwerbung vor. Wegen nicht gekennzeichneter Werbung sei gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals ein medienrechtliches Verfahren eingeleitet worden, teilte die in Norderstedt ansässige MA-HSH am 27. März 2017 mit. Konkret richte sich das Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags (§ 58 Abs. 3) gegen den YouTuber „Flying Uwe“.
Für fernsehähnliche Telemedien – also ...