Medienrechtler Dörr: Landtage dürfen nicht Direktoren von Landesmedienanstalten wählen
17.12.2020 •Es ist nicht mit dem Gebot der Staatsferne vereinbar, wenn Landtage die Direktorin bzw. den Direktor einer Landesmedienanstalt wählen. Entsprechende gesetzliche Regelungen im Saarland und in Baden-Württemberg stuft der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr als Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit ein. Das geht aus einem von Dörr verfassten Kurzgutachten hervor, das am 17. November veröffentlicht wurde und von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben ...