Netflix-Klage gegen deutsche Filmförderabgabe vom Europäischen Gericht abgewiesen
19.06.2018 •Der US-Streaming-Anbieter Netflix ist vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) mit seiner Grundsatzklage gescheitert, kein Geld in das deutsche Filmfördersystem einzahlen zu müssen. Das EuG wies am 16. Mai die Klage als unzulässig ab (Az.: T-818/16). Im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission in Brüssel entschieden, dass das 2014 novellierte deutsche Filmförderungsgesetz (FFG) mit EU-Recht vereinbar ist. Im FFG enthalten ist unter anderem die Regelung, dass auch ...