Neuer Staatsvertrag für das Deutschlandradio in Kraft
27.09.2017 • Der neue Deutschlandradio-Staatsvertrag ist am 1. September in Kraft getreten. Die zentralen Änderungen betreffen die beiden Aufsichtsgremien der Sendeanstalt, den Hörfunkrat und den Verwaltungsrat. Beide Gremien werden zum 1. Januar 2019 personell vergrößert. In den Hörfunkrat, dessen Aufgabe vor allem in der Programmkontrolle liegt, werden dann Vertreter von neun Verbänden neu einziehen. Im Verwaltungsrat, der für die wirtschaftliche Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Hörfunkanstalt ...