Neues Außenwirtschaftsrecht bezieht den Medienbereich mit ein
07.02.2019 •Der Einstieg von Nicht-EU-Unternehmen bei deutschen Medienunternehmen mit mehr als 10 Prozent kann nun von der Bundesregierung geprüft und gegebenenfalls untersagt werden. Das sieht das neue Außenwirtschaftsrecht vor, das seit dem 29. Dezember 2018 gilt. An diesem Tag ist die überarbeitete Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten, die tags zuvor im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht wurde. Am 19. Dezember hatte die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD bei ihrer Kabinettssitzung die Novelle der ...