Novum: Keine Klagen gegen RTL‑Drittanbieterlizenzen
25.09.2018 •Bereits seit 1998 gibt es beim privaten Fernsehsender RTL sogenannte Drittsendezeiten, die aufgrund medienpolitischer Vorschriften geschaffen wurden. Seither hat es nach den Entscheidungen der für die Vergabe dieser Drittsendelizenzen zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) stets Klagen gegen die Beschlüsse gegeben, welche Produktionsfirmen die Programmplätze für jeweils fünf Jahre erhalten sollten. Vor diesem Hintergrund war eigentlich zu erwarten, dass es nach ...