Oberlandesgericht Köln: „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 war unzulässig
16.10.2016 •Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Ausgabe der „Tagesschau“-App der ARD vom 15. Juni 2011 für unzulässig erklärt. In dem App-Angebot von diesem Tag hätten Texte und Standbilder im Vordergrund gestanden, was presseähnlich gewesen sei, stellte das Gericht am 30. September 2016 in einem Urteil fest (Az.: 6 U 188/12). Der zuständige 6. Zivilsenat des OLG unter Vorsitz von Richter Hubertus Nolte bewertete dabei „die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Inhalte“ der App vom ...