Oberverwaltungsgericht: Springer darf Bild.de‑Kanäle vorerst weiter anbieten
27.05.2019 •Der Axel-Springer-Konzern kann vorerst weiterhin drei Live-Streaming-Kanäle über das Portal bild.de verbreiten, auch wenn er dazu nicht über rundfunkrechtliche Zulassungen verfügt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies in diesem Fall am 4. April in einem Eilverfahren eine Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) zurück. Das OVG bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2018, das damals im Eilverfahren ebenfalls festgestellt ...