Sat-1-Lizenz bei der MA-HSH wird weiterhin nicht gültig
23.01.2015 •Die für den privaten Fernsehsender Sat 1 zuständige Aufsichtsbehörde bleibt bis auf weiteres die in Ludwigshafen ansässige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK). Die Lizenz, die für Sat 1 mit Wirkung zum 1. Juni 2013 von Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA-HSH) im Juli 2012 ausgestellt worden war, wird weiterhin nicht gültig. Ob dieser Lizenzwechsel rechtmäßig ist und somit vollzogen werden kann, muss in zweiter Instanz vor dem Schleswig-Holsteinischen ...