Sendeanstalten: BVerfG stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk
11.08.2021 • Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass der Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro angehoben werden muss (vgl. MK-Meldung), ist von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erwartungsgemäß begrüßt worden. Ähnlich äußerten sich die meisten Bundesländer. Zurückhaltender kommentierte Sachsen-Anhalt den Gerichtsbeschluss vom 5. August. Das Land hatte im Dezember 2020 den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag als einziges der 16 Bundesländer nicht ratifiziert und somit die darin ...