Staatsvertragsnovelle: Neue Online-Regeln für öffentlich-rechtliche Sender
10.05.2019 •Für ARD, ZDF und Deutschlandradio gelten seit dem 1. Mai 2019 neue Vorschriften für ihre Aktivitäten im Internet. An diesem Tag ist der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten, der ausschließlich Änderungen hinsichtlich des sogenannten Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender enthält. Die Online-Angebote der Anstalten müssen nun ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben, um sich von den Internet-Portalen der Presseverlage zu unterscheiden. In diesem Bereich gelten ...