Streit um LMK-Direktorenamt: Gerichtszuständigkeit geklärt
12.02.2018 •Der Rechtsstreit um die Besetzung des Direktorenamts bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) wird auf verwaltungsgerichtlichem Weg entschieden. Die Klagen von zwei Bewerbern gegen die Wahl des früheren NRW-Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD) zum neuen LMK-Direktor liegen nun dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zur Entscheidung vor. Das teilte das Gericht am 30. Januar mit. In den vergangenen Wochen hatte es einen ...