Streit um Online-Angebot: RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

01.10.2018 •

01.10.2018 • Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen  ...

01.10.2018 – Volker Nünning/MK

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