Urteil des Landgerichts: Online-Portal der Stadt Dortmund ist zu presseähnlich
27.11.2019 •Das Landgericht Dortmund hat im Rechtsstreit um die Presseähnlichkeit des Internet-Angebots der Stadt Dortmund entschieden, dass der städtische Online-Auftritt unzulässig ist, weil er gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse verstoße. Das Urteil des Landgerichts bezieht sich auf das Portal dortmund.de mit Stand vom 15. Mai 2017. Bei dem Online-Angebot von diesem Tag habe „sich die äußere Aufmachung und inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Beiträge, von Ausnahmen ...