Vier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts: Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist rechtmäßig
26.12.2016 •26.12.2016 • Dass auch Unternehmen den zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio dienenden Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, ist rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 7. Dezember 2016 in vier Urteilen, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit wies das Gericht drei Klagen der Einzelhandelskette Netto (Az.: 6 C 12.15, 6 C 13.15, 6 C 14.15) und eine Klage des ...